Oft weisen schon einfache Hilfsmittel wie Feuerzeug oder Kerze auf Luftbewegungen innerhalb von Gebäuden hin. Streitfälle enden schon mal vor Gericht. (Braunschweiger Zeitung)
Im März 2011 subventioniert die staatliche Förderbank KFW neben umfassenden
Sanierungen auch Einzelprojekte, wenn sie zur Verbesserung der Energiebilanz
eines Wohnhauses beitragen. Dämmen der Fassade, die Erneuerung der
Heizungsanlage oder das Austauschen von Fenstern sind gültige Maßnahmen. Das
Förderprogramm des Bundesbauministeriums zum energieeffizienten Bauen und
Sanieren, auch CO2−Gebäudesanierungsprogramm genannt, unterstützt Eigentümer
mit Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Als Grundsatz gilt: Je
besser der Energiestandard nach der Sanierung ist, umso attraktiver sind die
Förderungen. Den Bauherren bleibt die Wahl, ihr Wohngebäude in einem Zug
vollständig zu sanieren oder die energetischen Eigenschaften in einzelnen Schritten
der Sanierung zu verbessern. Besonders den privaten Hausbesitzern kommt das
zugute, da sie aus Kostengrünen eine Sanierung oft in mehreren Schritten
favorisieren.
Wohnraum modernisieren und bis zu 1.200,- EUR Steuerbonus erhalten
Handwerkerleistungen können als Bonus von der Steuerschuld bei der jährlichen privaten Einkommenssteuererklärung abgezogen werden.
Dieser Bonus verdoppelt sich ab 01.01.2009 von 600,- EUR auf max. 1.200,- EUR, (20% von max. 6.000,- EUR), pro Jahr und Haushalt gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG.
Begünstigt sind alle Handwerkerleistungen, (Arbeits- und Fahrtkosten inkl. MwSt.), für Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen an eigen genutztem, vermietetem oder gemietetem Wohnungseigentum.
Folgende Tätigkeiten können angesetzt werden:
Arbeiten an Innen- und Außenwänden, der Fassade und am Dach
Arbeiten an Garagen o. ä. Bauten und der Außenanlage inkl. Gartengestaltung
Schornsteinfegergebühren
Modernisierung und Austausch der Einbauküche und des Badezimmers
Reparatur, Wartung oder Austausch von Fenstern, Türen, Bodenbelägen, Heizungsanlage, Elektro-, Gas-, und Wasserinstallation,
Hausanschlüssen (Kabel und Strom) und weiteren Gegenständen im Haushalt, wie Herd, Waschmaschine, Geschirrspüler, PC, Fernseher etc.
Materialkosten sind jedoch nicht begünstigt.
Die Aufwendungen müssen durch Ausweis der Lohnkosten auf der Handwerkerrechnung und durch überweisungsbeleg,
Verrechnungsscheck oder Kontoauszug nachgewiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt.
Für weitere Handwerkerleistungen, die nicht Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind,
jedoch auch im eigenen Wohnraum erbracht werden, kann zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater
Haushalte in Anspruch genommen werden, (§ 35a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000,- EUR, (20% von max. 20.000,- EUR), gewährt.
Energieberatung, Zuschuss von der BAFA
Wer seine Immobilie (Eigentümer, Mieter oder Pächter) von einem Energieberater prüfen lässt,
dem gewährt das Bundesamt BAFA unter bestimmten Voraussetzungen einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR (EFH) bis 360,00 EUR (ab 3 WE), maximal jedoch 50% der angefallenen Nettoberatungskosten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
der Bauantrag muss vor dem 31.12.1994 gestellt sein
die Gebäudehülle ist seit dem um nicht mehr als 50% verändert wurden
das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant worden sein oder derzeit zu mindestens 50% als Wohnraum genutzt werden
Wohnungseigentümer müssen die Expertise auf das gesamte Geb&aum;ude anfertigen lassen und die Eigentümergemeinschaft muss damit einverstanden sein
Das Gutachten enthält Sanierungs- und Modernisierungsvorschläge, deren Kosten sowie die Amortisationsdauer.
Das Förderprogramm ist bis 31.12.2009 aufgelegt.
Bei Fragen oder zur Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Energieausweis wird Pflicht :
Ab 1. Juli müssen Vermieter und Verkäufer für Immobilien, die vor 1965 gebaut wurden,
Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen. Dabei besteht die Wahl zwischen den verbrauchs-
und dem bedarfsorientierten Ausweis. Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer
Immobilie zu Grunde gelegt. Grundlage sind die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Allerdings hängt das
Ergebnis maßgeblich vom Verhalten der Bewohner ab und lässt sich nicht ohne weiteres auf neue Bewohner übertragen.
eim bedarfsorientierten Ausweis wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund der Bauweise berechnet. Er setzt eine bautechnische
Untersuchung voraus, mit Gutachten und Hinweisen zur energietechnischen Verbesserung der Bausubstanz. Dieser umfangreiche,
bedarfsorientierte Ausweis wird im Herbst Pflicht für alle bislang unsanierten Ein- bis Vierfamilienhäuser aus der Zeit vor 1978.
Bis zum 1. Oktober 2008 haben Hausbesitzer aber noch die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen die entsprechenden Energieausweise.
Schadensbild: Immer häufiger kommt es vor, dass vom Bauherrn nach 1 bis 3 Jahren ausgewaschene Fugen reklamiert werden.
Das Schadensbild befindet sich unterhalb der Mischbatterie primär in den Lagerfugen (horizontal). Diese Fugen sind ausgewaschen und weisen häufig auch einzelne Löcher auf.
Ursache:
Der Grund hierfür ist in den Badreinigern zu suchen, die Verschmutzungen wie Seifenrückstände und Kalkablagerungen auf den keramischen Belägen entfernen sollen. Sie wirken auf saurer Basis z. B. Zitronensäure oder Essigsäure. Bei derartig sauren Reinigern handelt es sich um zementaggressive Reiniger. Dies bedeutet, dass nicht nur wie gewollt, die Rückstände auf dem Keramikbelag entfernt werden, sondern gleichzeitig ein ständiger Angriff auf die Zementfuge gegeben ist. Die Zementfuge wird somit chemisch abgebaut.
Lösung:
Abhilfe findet man nur durch Reinigung der Keramikbeläge in der Dusche mit neutralen oder alkalischen Reinigern. Bitte keine aggressiven Spraylösungen verwenden. „Spray & Go“ zerstört die Fliesenfugen. Besser sind die althergebrachten Neutral- und Seifenreiniger!
Abbildungen (Klick für Vergrößerung in neuem Fenster, danach bitte schließen):
Auszug aus dem Berichtder Fachbroschüre „Zur Sache“, Markt und Technik für Fliesenleger-Fachbetriebe, Nr. 16, September 2000. Verfasst von Reiner Gänswürger, PCI Augsburg.
[06.02.2007]
Die Bundesregierung und die KfW Förderbank starten ein optimiertes Kohlendioxid - Gebäudesanierungsprogramm und eine gemeinsame Förderinitiative "Wohnen, Umwelt, Wachstum". Die geänderten Kreditkonditionen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit sehr günstigen Zinssätzen lohnen sich. DELTA Bauplanung steht Ihnen dazu mit Erfahrung aus vielen Sanierungsprojekten gern beratend zur Seite, beispielsweise für eine Überlegung der notwendigen und förderfähigen Maßnahmen sowie bei der Vorbereitung zur Beantragung der zinsverbilligten Kredite.
Im Vorgriff auf das 25 Mrd.-Programm der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung startete die KfW Förderbank am 01. Februar 2006 Verbesserungen und Vergünstigungen im Kohlendioxid -Gebäudesanierungsprogramm und in den Programmen Wohnraum Modernisieren und Ökologisch Bauen. Diese Programme sind Bestandteil der Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum.
Die geänderten KfW-Programme im Detail
In den Programmen "Kohlendioxid -Gebäudesanierung", "Wohnraum Modernisieren" und "Ökologisch Bauen" sind die Zinssätze deutlich gesenkt worden (s. Tabelle auf der KfW-Seite). Weiter ist ab 1. Februar 2006 durch die Einführung einheitlicher Förderhöchstbeträge von 50.000 EUR pro Wohnung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Vollfinanzierung aus Förderkrediten möglich (bisher galt im Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm ein Förderhöchstbetrag von 250 EUR/qm Wohnfläche). Für allgemeine - nichtenergetische - Sanierungsmaßnahmen liegt der Betrag sogar bei 100.000 EUR.
Für eine Beratung und Fragen zum Thema rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0531/809390 an
und informieren Sie sich hier:
Renovierungsarbeiten sind meistens lästig. Sie kosten viel Zeit, und oft wird es richtig teuer. Doch seit Anfang des Jahres können Sie beim Renovieren sparen: Die Regierung hat beschlossen, dass Privatleute Handwerkerrechnungen teilweise steuerlich absetzen können.
Wofür gilt die Regelung? Die neue Regelung gilt für alle Arbeiten, die das Haus, die Wohnung oder das Grundstück erhalten und modernisieren - ob gemietet oder gekauft. Das können zum Beispiel der Einbau einer neuen Küche, Verlegen von Parkett oder das Trockenlegen des Kellers sein.
Was und wie viel kann ich absetzen? Sie können einen "Teil des Handwerker-Lohns von Ihrer Steuer abziehen. Materialkosten wie Holz, Kleister oder Farbe werden nicht berücksichtigt. Es gibt allerdings eine Obergrenze - und die liegt bei 20 Prozent, maximal jedoch 600 Euro im Jahr.
[...]
Vollständiger Zeitungsbericht, erschienen in der Braunschweiger Zeitung am 18.01.2006:
Zeitungsbericht:
Im Acrobat-Format mit Abbildungen hier (ca. 450 kB, Ladezeit ISDN ca. 40 Sek.) oder für Word als Textversion hier (ca.19 kB, schnelle Ladezeit).
[27.02.2006]
Die Grundsteuer ist womöglich verfassungswidrig. Haus- und Wohnungseigentümer sollten sich deshalb dagegen wehren - bis Karlsruhe entscheidet. Was genau zu tun ist.
Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 1644/05) will die Grundsteuer für selbst genutztes Grundvermögen zu Fall bringen (impulse 10/2005). Geld zurück gibt es aber nur, wenn man die Bescheide offen hält. Dabei spielen die Behörden mit. Die Details:
› Wer 2005 ein Haus oder eine Wohnung gebaut oder gekauft hat, erhält demnächst vom Finanzamt einen so genannten Grundsteuermessbescheid. Auf dieser Grundlage setzt die Gemeinde die Grundsteuer fest (Messzahl mal Hebesatz). Hier sollten Immobilieneigner gleich zweimal handeln: zunächst Einspruch gegen den Messbescheid des Finanzamts. Später Einspruch oder Widerspruch (ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt) gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, der zur Zahlung auffordert. Zwar ist die Steuer zu überweisen, doch die Chance auf Rückzahlung ist gewahrt.
› Wer das Eigenheim bereits seit Jahren bewohnt, legt Einspruch oder Widerspruch gegen die Steuerbescheide der Gemeinde für 2006 ein, die in den nächsten Wochen ins Haus flattern. Gegen die Steuerzahlungen füherer Jahre ist nichts mehr zu machen. Denn die Bescheide sind rechtskräftig. Unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist, dass Karlsruhe die Grundsteuer rückwirkend für verfassungswidrig erklärt. Dann gibt es auch für Jahre vor 2006 Steuer zurück, falls man jetzt beim Finanzamt den Messbetrag auf null festsetzen lässt. Ein formloser Antrag genügt.
Erschienen in IMPULSE Ausgabe 12/2005
[10.01.2006]
Fachliche Beratung zu Fördermaßnahmen - beispielsweise bei Renovierungen - bei uns
Wenn Wohnraum einige Jahre genutzt wurde, bedarf er der Renovierung oder Modernisierung, um wieder den aktuellen Bedürfnissen zu entsprechen. Dies ist für den Eigentümer oft mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Nicht immer können genügend Rücklagen gebildet werden. Dann hilft meist nur der Weg zur Bank, obwohl beispielsweise für die Modernisierung von Wohnraum, insbesondere wenn diese mit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einhergeht, die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Förderbank) eine interessante Alternative ist.
Je nach Bauvorhaben stehen mehrere Programme mit unterschiedlichen Konditionen zur Verfügung. So werden beispielsweise umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden. die vor 1979 errichtet wunden, mit durch Bundesmittel verbilligten Krediten gefördert.
Fachliche Beratung zu Fördermaßnahmen, die unabhängig von der Eigenheimzulage geleistet werden, erhalten Sie bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Ein Wohnungsinhaber kann nur kleine Handwerker-Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße. Es dürfe sich nur um Reparatur- und Wartungsarbeiten handeln, die auch vom Wohnungsinhaber selbst vorgenommen werden könnten.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Ehepaares auf Anerkennung von Renovierungskosten als abzugsfähige Werbungskosten ab. Laut Gesetz können maximal 600 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
Der Gesetzgeber wollte so für Privathaushalte einen Anreiz schaffen, solche Arbeiten nicht "schwarz", sondern von einem angemeldeten Handwerksbetrieben erledigen zu lassen. Im konkreten Fall hatten die Kläger ihr Bad für rund 30.000 Euro renovieren lassen. 600 Euro wollten sie erstattet bekommen.
[Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 29.01.2005 -- Aktenzeichen 4 K 2030/04 -- Aktuelles vom 5.3.2005]
Fünftel-Aufteilung bringt Vermietern Vorteile
Vermieter dürfen Renovierungs- und Instandhaltungskosten für das Mietobjekt steuerlich geltend machen. Seit diesem Jahr sind die Möglichkeiten zum Steuern sparen noch größer geworden, denn die Kosten dürfen nun wieder über 5 Jahre verteilt dem Fiskus angelastet werden (Paragraf 82 b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).
Die Fünftel-Aufteilung bringt gegenüber dem Absetzen der Kosten auf einen Schlag oft eine größere steuerliche Entlastung, weil damit fünf Jahre die Progressionsspitze bei der Einkommenssteuer abgesenkt wird. Eine Familie mit 70 000 Euro Jahreseinkommen kann auf diese Weise binnen fünf Jahren 2700 Euro Einkommenssteuer sparen. Um die Wahlmöglichkeit nutzen zu können, hat der Fiskus Bedingungen gesetzt: So muss die Immobilie zum Privatvermögen des Vermieters gehören und hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Gewerbliche Vermieter dürfen ihre Kosten nicht splitten. Zudem muss der Erhaltungsaufwand mindestens 2000 Euro betragen. Ist das der Fall, darf der Investor den finanziellen Aufwand auf 2 bis 5 Jahre verteilen.
Bauen ist einfacher als Sie denken:
Kostenloser Ratgeber für Bauherren
... ist beim Verlag Bau+Technik GmbH, Postfach 12 0110 in 40601 Düsseldorf erhältlich. Alle Informationen gibt es aber auch unter www.bauen-sie-jetzt.de ...
Amtsdeutsch im Zusammenhang mit Baubescheiden
Abstandsbaulast-Erklärung
Neu: Sie haben den Bau eines Wintergartens beantragt. Durch den Wintergarten würde der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zum Haus Ihres Nachbarn unterschritten. Das ist nur möglich, wenn Ihr Nachbar schriftlich zusichert, dass er einverstanden ist."
Anleiterbarkeit
Stellen Sie die Anleiterbarkeit sicher! Auf Deutsch: Stellen Sie sicher, dass die Rettungsleitern der Feuerwehr am Gebäude angelehnt werden können."
Grunddienstbarkeitsbewilligungs-Erklärung
Die Übersetzung lautet: Ihr Nachbar will einen Geräteschuppen bauen. Der Weg zum Schuppen würde über Ihr Grundstück führen. Sie sind damit einverstanden. Das Recht, ihr Grundstück zu überqueren, muss ins Grundbuch eingetragen werden."
Sollten Sie Anregungen, Fragen oder Anmerkungen haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt. Stand: 27.April 2007
VW eröffnet viertes Autohaus in Leipzig Die Volkswagen Automobile Leipzig GmbH hat am vergangenen Samstag das vierte Autohaus in der Sachsenmetropole eröffnet.
Neue KfW Förderung startet im März Im März 2011 subventioniert die staatliche Förderbank KFW neben umfassenden
Sanierungen auch Einzelprojekte, wenn sie zur Verbesserung der Energiebilanz eines Wohnhauses beitragen.